Bürgermeister: ein dreigeteiltes Amt

– Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen

Eine Diskussion mit der Staatsregierung um einen Autobahnsüdring, die Ehrung von Mitbürgern, die Gratulation zum Geburtstag, der Rechtsstreit mit einem Bauträger, die Jahreshauptversammlung eines Vereins – der Bürgermeister vertritt die Gemeinde, repräsentiert die Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger. Diese unheimlich vielfältige Aufgabe nehme ich mit viel Herzblut und Engagement wahr und konnte, so hoffe ich, die Interessen unserer Gemeinde glaubhaft und durchsetzungsstark vertreten.

– Der Bürgermeister als Mitglied des Gemeinderats

Vor der ehrenamtlichen, umfangreichen und sicher manchmal belastenden Arbeit als Gemeinderat habe ich sehr großen Respekt. Mir ist ein kollegialer und offener Umgang in unseren Gremien deshalb sehr wichtig. Alle Gemeinderäte erhalten alle Unterlagen uneingeschränkt, soweit es die Gemeindeordnung zulässt. Über 90 Prozent der Entscheidungen in den Gemeinderatsgremien fallen einvernehmlich und einstimmig. Und bei strittigen Themen ist es mir wichtig, dass nach sachlicher Diskussion die Mehrheitsentscheidungen auch akzeptiert werden können und dass vor allem zwischenmenschlich keine Wunden bleiben. Welche Probleme eine Gemeinde haben kann oder wie wenig Probleme sie lösen kann, ist in manchen Nachbargemeinden ja zu beobachten, wenn sich im Streit und im Gegeneinander alle Gremienarbeit blockiert.

– Der Bürgermeister als Vorgesetzter

Als Bürgermeister verantworte ich einen Jahresetat von 40 bis 60 Millionen Euro und bin natürlich unmittelbarer Vorgesetzter von über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – ein mittelständischer Betrieb. Das ist eine fordernde, aber im direkten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch eine tolle Aufgabe.